Schalast | Telecommunications & IT
Nicht erst mit Einführung von Video- und Musikstreamingplattformen befindet sich die Telekommunikationsbranche in einem starken Wandel. Immer mehr Nutzer greifen immer häufiger und intensiver auf Telekommunikationsdienste zurück und stellen Netzbetreiber und Anbieter vor enorme Herausforderungen. Diente das Breitbandkabelnetz vor gar nicht allzu langer Zeit lediglich der Übertragung von Rundfunk- und TV-Signalen kann heutzutage über ein hochleistungsfähiges (Glasfaser-)Netz dem Endkunden auch Highspeed-Internet angeboten werden. Zudem ist der Markt nicht nur in Gestalt von Konkurrenten sondern auch von Wohnungsbaugesellschaften mit eigenem Breitbandkabelnetz hart umkämpft und die regulatorischen Auflagen nehmen stetig zu. Kein Wunder also, dass die Unsicherheit der Marktteilnehmer und der Beratungsbedarf ebenso zunehmen. Mit der stetig wachsenden Wettbewerbsintensität innerhalb der Branche hat auch die Bedeutung des Kartellrechts und Wettbewerbsrechts zugenommen.
Nicht viel anders sieht es im Bereich der Informationstechnologie aus: Die immer weiter gesteigerte Verfügbarkeit von elektronischen Endgeräten und Smartphones haben Informationstechnologie in dem Alltag der Gesellschaft fest verankert. Kleine Applikationen erleichtern den Nutzern das Leben und zeichnen immer mehr und immer genauere Daten des Nutzers auf. All dies will und muss rechtlich abgesichert sein, um sowohl dem Nutzer als auch dem Unternehmen das bestmögliche Produkt anbieten zu können.
Unsere Kanzlei im Allgemeinen und die Mitglieder der Praxisgruppe IP, Media und Technology im Speziellen können auf eine langjährige Erfahrung in den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnologie zurückblicken. Hierdurch können wir unseren Mandanten eine erfolgreiche und mehrfach ausgezeichnete Beratung im Bereich Telekommunikation und IT anbieten. Dies macht sich bei der Gestaltung und Verhandlung von Gestattungsverträgen, Lizenzverträgen und Interessensvertretung vor Gerichten, Behörden sowie der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt bemerkbar. Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten bei der allgemeinen Beratung auch abseits rechtlicher Themen stets zur Verfügung.
Zu unseren Mandanten zählen:
- Telekommunikationsunternehmen
- Kabelnetzbetreiber
- Antennengemeinschaften
- Fernsehsender
- Dienste- und Inhalteanbieter
- Verbände
- Hausverwaltungen
- Immobiliengesellschaften/Wohnungswirtschaft
- Stadtwerke
- App-Entwickler