Schalast | Medizinhaftungsrecht
Fast jeder Arzt wird im Laufe seiner beruflichen Karriere mit dem Vorwurf eines Behandlungs- und/ oder Aufklärungsfehlers konfrontiert. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Behandlung entsprechend dem Facharztstandard zum Zeitpunkt der Behandlung korrekt („lege artis“) und die Aufklärung „im Großen und Ganzen“ erfolgte. Die häufig über viele Jahre andauernden Verfahren sind für alle Beteiligten sehr herausfordernd. Auch neue Therapiemethoden, bei denen Robotic oder Künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz kommt, schaffen zudem weitere Haftungsprobleme. Krankenhäuser werden zudem immer häufiger mit dem Vorwurf angeblicher Hygienefehler und somit einem Organisationsverschulden konfrontiert.
Umso wichtiger ist es, einen rechtlichen Berater und Beistand mit langjähriger Erfahrung und einem ausgeprägten Verständnis und Gespür für die medizinischen und rechtlichen Besonderheiten dieses Fachgebietes zu haben.
Wir beraten und vertreten Ärzte, Krankenhausträger, Rettungsdienstträger, Träger psychiatrischer Krankenhäuser, Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren und Träger von Pflegeeinrichtungen in sämtlichen Arzthaftungs- und Krankenhaushaftungsfällen, sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich, und leisten strafrechtlichen Beistand in etwaigen Ermittlungsverfahren.
WE.DO.HEALTHCARE. | INSIGHTS
- Haftet der Arzt und Krankenhausträger für die Fehlfunktion eines Medizinproduktes?
- Wie ist die Triage in einer Notaufnahme rechtssicher zu gestalten? Darf etwa der einmal die Notaufnahme betretende Patient ohne Arztkontakt zum ärztlichen Bereitschaftsdienst verwiesen werden?
- Welche rechtlichen Besonderheiten sind bei der Haftung des Notarztes und des Rettungsdienstpersonals zu beachten – wer haftet hier eigentlich für wen?
- Robotic und KI in der medizinischen Behandlung – Wer haftet für die Fehlfunktion einer KI oder des Roboters?
- Welche haftungsrechtlichen Besonderheiten sind bei Fällen nosokomialer Infektionen zu beachten?