Holger Knapp, geboren in Dortmund, studierte nach seiner Banklehre bei der Deutsche Bank AG Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen und Frankfurt. Bereits im Studium erfolgte eine Spezialisierung im Arbeitsrecht. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen folgten dann erste praktische Tätigkeiten in einer überörtlichen Dortmunder Anwaltssozietät im Bereich Arbeitsrecht. Während des Referendariats konzentrierte sich Holger Knapp weiter auf diesen Bereich, wo er zum Beispiel für die Deutsche Lufthansa AG tätig war. Daneben sammelte er weitere Erfahrungen in international ausgerichteten Anwaltskanzleien in Frankfurt.
Nach dem zweiten Staatsexamen war Holger Knapp bis 2002 für Schalast im Bereich Arbeitsrecht tätig. Von 2003 bis 2010 arbeitete er in einer überörtlichen Sozietät und dann in eigener Kanzlei jeweils in Dortmund.
Schwerpunkt der Tätigkeit von Holger Knapp ist das Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er berät Vorstände und Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen und Einzelfirmen in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Holger Knapp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein.