Schalast | Wettbewerb und Werbung
Die Werbung im Rahmen regulierter Branchen bedarf besonders sorgfältiger Prüfung. Einerseits bestehen besondere, positive Verpflichtungen, die Unternehmen im Rahmen ihrer Werbung einhalten müssen. Dazu gehören etwa Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Lebensmitteln oder Kosmetika.
Darüber hinaus existieren eine Reihe sondergesetzlicher Werbebeschränkungen, wie sie beispielsweise das Heilmittelwerbegesetz für Arzneimittel und Medizinprodukte oder die Health-Claims-Verordnung für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bezüglich Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel statuieren. Allgemein stellt die Rechtsprechung im Rahmen gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit von Werbemaßnahmen.
Wir sind mit den einschlägigen Sondervorschriften und besonderen Prüfungsmaßstäben in diesen streng regulierten Bereichen bestens vertraut. Wir begleiten Mandanten beratend im Hinblick auf Produkt- und Verpackungsgestaltungen und Werbekampagnen. Im Konfliktfall gehen wir für Mandanten gegen unlauter werbende Mitbewerber vor beziehungsweise verteidigen unsere Mandanten im Falle eines gegen sie gerichteten Vorwurfs eines unlauteren Verhaltens.