Schalast | Praxisgruppe Kartell- & AuĂenwirtschaftsrecht
Kartellrecht
Kartellrechtliche Beratung braucht viel (praktische) Erfahrung und ein gutes GespĂźr fĂźr die theory of harm, da das Kartellrecht zunehmend mehr als Instrument auch in auĂerwettbewerbsrechtlichen Themenbereichen, wie z.B. bei der Durchsetzung des Datenschutz- oder auch Arbeitsrechts, genutzt wird. Der Fall Meta und die zunehmende kartellrechtliche Dimension von Gehaltsabsprachen (wage-fixing agreements) oder Abwerbeverboten (no-poaching agreements) kĂśnnen hier als Beispiele genannt werden.
Hilfreich ist es dabei, beide Seiten der Medaille zu kennen: Die des Unternehmens und diejenige des externen Beraters. Und genau das finden Sie bei uns: Umfassende Inhouse-Erfahrung aus international tätigen Unternehmen, gepaart mit der notwendigen hands-on Mentalität als externer Berater. Daran lassen wir uns gerne messen.
FĂźr Unternehmen ist es von Bedeutung, die Grenzen des kartellrechtlichen Verhaltens zu erkennen und richtig zu bewerten. Fehleinschätzungen kĂśnnen erhebliche BuĂgelder und SchadensersatzansprĂźche nach sich ziehen, zur Unwirksamkeit abgeschlossener Verträge fĂźhren, oder Zusammenschlussvorhaben zur Strecke bringen.
Unsere Experten im Kartellrecht helfen Ihnen, Ihre Unternehmensziele zu erreichen und gleichzeitig keine Angriffsfläche fßr kartellrechtswidriges Verhalten zu bieten.
WE.DO.COMPETITION.LAW I BERATUNGSSCHWERPUNKTE
AuĂenwirtschaftsrecht
FĂźr Unternehmen ist das AuĂenwirtschaftsrecht in der Regel schwer zu greifen. Die Rechtsvorschriften sind zahlreich und komplex und häufig nicht eindeutig zu verstehen. Hinzu kommt, dass ein VerstoĂ meist buĂgeldbewehrt ist. Es ist deshalb fĂźr Unternehmen nicht nur im internationalen, sondern auch im europäischen Handel von groĂer Bedeutung, auĂenwirtschaftsrechtlich gut aufgestellt zu sein. Welche Genehmigungspflichten treffen mein Unternehmen? Welche Sanktionslisten muss ich ĂźberprĂźfen? BenĂśtige ich einen Exportkontrollbeauftragten? Welche Ein- und Ausfuhrverbote gibt es?
Hinzu kommen die Einrichtung und Unterhaltung eines auĂenwirtschaftsrechtlichen Compliance-Systems, das Erstellen von ProzesshandbĂźchern und internen Richtlinien und vieles mehr. Wir kennen diese Schwierigkeiten gut. Deshalb kĂśnnen wir Sie praxisnah und lĂśsungsorientiert beraten.
Wir unterstĂźtzen Sie bei der Einhaltung von Vorschriften des AuĂenwirtschaftsgesetzes oder europäischer Vorgaben wie beispielsweise der âDual-Use-Verordnungâ, sowie bei der Einrichtung oder auch Ausweitung eines bereits vorhandenen CMS. Sie profitieren dabei insbesondere von unserer Erfahrung in Bezug auf den Umgang mit dem Bundesamt fĂźr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und anderen BehĂśrden. Wir verstehen dabei nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern auch Ihr Unternehmen und Ihre Produkte und Dienstleistungen. Nur so kĂśnnen wir gemeinsam eine optimale LĂśsung fĂźr Sie finden.