OTT-REGULIERUNG COMPLIANCE DURCH
EXTERNE UNTERSTÜTZUNG

COMPLIANCE DURCH EXTERNE UNTERSTÜTZUNG

SCHALAST RECHTSANWÄLTE IST IHR EXPERTE FÜR OTT-REGULIERUNG

Seit dem 21. Dezember 2020 müssen alle Anbieter von OTT-Kommunikationsdiensten, die ihr Produkt in einem EU-Mitgliedsstaat anbieten, die Anforderungen des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EKEK), der Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie) und anderer europäischer Rechtsakte sowie die jeweiligen nationalen rechtlichen Besonderheiten einhalten. Insofern hat das neue Regulierungsregime in der Telekommunikation globale Reichweite.

Schalast Rechtsanwälte hat in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien weltweit eine One-Stop-Solution geschaffen, um die Compliance von OTT-Anbietern unter dem neuen europäischen Regulierungsregime sicherzustellen. Selbstverständlich müssen Mandanten jedoch nicht das gesamte Paket unserer Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Je nachdem, wie viel Arbeit intern erledigt werden kann, bieten wir gerne individuelle Lösungen an, die perfekt zu den jeweiligen Bedürfnissen unserer Mandanten passen.

Vorteile für Mandanten

Schalast Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Telekommunikationsanbietern, Netzbetreibern und anderen branchenaffinen Unternehmen. Wir haben uns seit vielen Jahren auf das regulatorische Umfeld von OTT-Anbietern spezialisiert.

Das für die Implementierung benötigte Personal kann von uns komplett und kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Sie vermeiden sowohl die zeitaufwändige Schaffung neuer Stellen als auch die Belastung durch unnötige Overheadkosten in der Zukunft. Schalast Rechtsanwälte unterstützt regelmäßig Mandanten bei der Umsetzung von komplexen Compliance-Projekten. Unsere Anwälte sind erfahren in der Projektleitung.

Schalast Rechtsanwälte ist Mitglied des globalen Kanzleinetzwerks Multilaw. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien haben wir ein internationales Netzwerk von Kanzleien mit besonderer Expertise im Bereich der Telekommunikations- und OTT-Regulierung geschaffen. Dadurch erhalten unsere Mandanten eine One-Stop-Shop-Lösung für die gesamte EU inklusive Zugang zu spezialisiertem Wissen über die jeweiligen nationalen Gesetze.

Unsere Anwälte verfügen über langjährige praktische Erfahrung in der Telekommunikationsbranche und kennen alle relevanten Akteure (z.B. die nationalen Regulierungsbehörden, GEREK, Interessengruppen, Amtsinhaber).

Viele umzusetzende Maßnahmen beschränken sich nicht auf einmalige Anpassungen, sondern erfordern die Einführung dauerhafter Prozesse. Solche Prozesse können auf Dauer Personal binden. Wir können unseren Kunden sowohl ein kosteneffizientes als auch flexibles Monitoring und andere ergänzende Dienstleistungen anbieten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Beispiele für unsere Dienstleistungen

Nachfolgend haben wir einige Beispiele aufgelistet, um zu verdeutlichen, wie unser Know-how und unsere Ressourcen in einem Compliance-Projekt genutzt werden können. Sie haben die volle Kontrolle: Je nach Bedarf können Sie ein umfassendes Leistungspaket bestellen und den Rest unseren Experten überlassen oder Ihre internen Compliance-Maßnahmen individuell um die von Ihnen gewünschten Leistungen ergänzen.

Der neue Rechtsrahmen definiert ein dienstpezifisches Datenschutzregime, an das die internen Prozesse eines Unternehmens angepasst werden müssen. In Zusammenarbeit mit Ihrer IT-Abteilung analysieren wir den aktuellen Umfang und die Art und Weise der Datenverarbeitung und geben Empfehlungen für eine rechtskonforme Gestaltung der zugrundeliegenden Prozesse – natürlich ohne dabei Ihre Geschäftsinteressen aus den Augen zu verlieren.

Wir passen Ihre Datenschutzerklärungen an die neuen Anforderungen an.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Prozesse zur Kommunikation von Datenschutzvorfällen an die zuständigen Behörden und Ihre Kunden. Dazu gehören auch Empfehlungen, wie Sie durch Automatisierung und den Einsatz von Legal-Tech-Tools die Effizienz Ihrer Prozesse steigern können.

Artikel 40 Abs. 1 des EKEK verlangt von OTT-Anbietern, „geeignete und verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken für die Sicherheit von Netzen und Diensten angemessen zu handhaben“. Diese Anforderungen sind in den Veröffentlichungen der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und der nationalen Regulierungsbehörde festgelegt. Wir kommunizieren die relevanten gesetzlichen Anforderungen an Ihre IT-Abteilung und ermitteln gemeinsam den notwendigen Anpassungsumfang. Wir stellen sicher, dass alle Informationspflichten gegenüber den Behörden eingehalten werden.

Sollte trotz aller Vorkehrungen ein Sicherheitsvorfall eintreten, müssen die notwendigen Prozesse implementiert werden, um diesen rechtskonform zu behandeln. Jeder Sicherheitsvorfall muss identifiziert und hinsichtlich seiner Auswirkungen analysiert werden. Die zuständige Behörde und ggf. die Kunden müssen informiert werden. Wir entwickeln die notwendigen Prozesse, um diese Verpflichtungen zu erfüllen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Der effektive Umgang mit dem neuen Rechtsrahmen erfordert ein Bewusstsein für die neuen Rechte und Pflichten Ihres Unternehmens bei Ihren Mitarbeitern. Insbesondere sollte Ihre Rechtsabteilung mit den neuen Möglichkeiten der Streitbeilegung und des Rechtsweges unter dem EKEK vertraut sein: Verbraucher werden die Möglichkeit haben, offizielle Streitbeilegungsstellen anzurufen. Das Recht, (grenzüberschreitende) behördliche Streitbeilegungsverfahren gegen andere Marktteilnehmer einzuleiten, ermöglicht es, sowohl schnelle als auch verbindliche Entscheidungen zu erwirken. Unternehmen mit Marktmacht können durch die Beantragung eines behördlichen Missbrauchsverfahrens in die Schranken gewiesen werden.

Schalast Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der effektiven Einbettung aller relevanten Kenntnisse, sowohl vor Ort auch außerhalb Ihres Standorts durch persönliche Schulungen und/oder automatisierte Trainingstools.

Durch die neuen Kompetenzen der nationalen Regulierungsbehörden im Rahmen des EKEK ist damit zu rechnen, dass die Zahl der gegen Ihr Unternehmen gerichteten behördlichen Maßnahmen (z.B. Auskunftsersuchen und behördliche Anordnungen) zunimmt und deren professionelles Management erfordert. Wir schützen und setzen Ihre Rechte sowohl gegenüber den Behörden als auch vor Gericht durch.

Im Optimalfall wird ein möglicher Konflikt bereits im Vorfeld abgewendet. Dies erfordert eine systematische Überwachung der behördlichen Vorhaben sowie eine proaktive Kommunikation mit den Behörden und anderen staatlichen Akteuren. Schalast Rechtsanwälte versetzt Sie in die Lage, Einflussmöglichkeiten zu erkennen und diese durch Stellungnahmen und andere Maßnahmen proaktiv zu nutzen.