Schalast | Workshops

Unsere Kanzlei bietet regelmäßig praxisnahe Workshops zu aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Themen an. Ob für Unternehmen, Startups, Agenturen oder Fachkräfte – unsere interaktiven Schulungen vermitteln fundiertes Fachwissen, zeigen Best Practices auf und ermöglichen den direkten Austausch mit unseren erfahrenen Expertinnen und Experten

Von Energierecht und Arbeitsrecht bis hin zu regulatorischen Fragestellungen und Legal Tech – unsere Workshops sind darauf ausgerichtet, Ihnen wertvolle Einblicke und praxisrelevante Lösungen für Ihre tägliche Arbeit zu bieten.

Entdecken Sie hier unser aktuelles Workshop-Angebot!

Energie Seminare

We.Do.Energy. - Wir sind Sparringspartner, Gesprächspartner, Berater und Ansprechpartner für die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen! Wir geben Ihnen ToDo’s an die Hand, die Sie konkret umsetzen können.

Unsere Seminare orientieren sich an den Prozessstrukturen in der Energieversorgung und beziehen alle relevanten Abteilungen mit ein. Ziel unserer Seminare ist es, Ihnen zunächst einen Überblick über die gesetzlichen (Neu-)Regelungen zu geben. Daraus leiten wir Auswirkungen auf Ihre unternehmerischen Prozesse und Risiken ab. Schließlich erarbeiten wir die resultierenden Aufgaben und take-aways für Ihren zukünftigen Erfolg. All dies geschieht interaktiv. Ihre Fragestellungen bereichern die Seminare und wir freuen uns auf den Austausch!

Die Teilnahmegebühr beträgt 350 € bzw. 650 € netto/Unternehmen und Termin. Unsere Preise gelten für beliebig viele Teilnehmer aus demselben Unternehmen. Denn wir wollen den Wissenstransfer und -austausch unter Kollegen fördern, um gemeinsam die besten Resultate zu erzielen.

Haben Sie bereits einen Engagement Letter (Mandatsvereinbarung) mit uns abgeschlossen? Dann erhalten Sie als Dankeschön 10% auf den Seminarpreis.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Sabrina Berger unter seminare_hamburg@schalast.com.

Melden Sie sich hier zu einem unserer Online-Seminare an.

 

Bevorstehende Termine für unsere Online-Seminare:

Energietarife und „neue“ Versorgungskonzepte im Überblick

Das Online-Seminar findet am 16.06.2026 statt.

Mit der EnWG-Novelle 2025 wächst die Bandbreite der verpflichtend anzubietenden Tarife ebenso wie die Vielfalt der individuell gestaltbaren Produkte zur Marktpositionierung. So gehören zum Pflichtangebot mittlerweile nicht nur der dynamische Tarif sondern beispielsweise auch der Festpreistarif. Neben den bereits seit Längerem zulässigen Vorsorgungsmodelle wie Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung werden künftig besonders kundenattraktive Produkte wie Energy Sharing und bidirektionales Laden möglich. In diesem Seminar geben wir einen Überblick über die im EnWG vorgesehenen Pflichttarife und Versorgungsmodelle und besprechen, was bei deren Gestaltung zu beachten ist.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Der Umgang mit zahlungsauffälligen Kunden vor und in der Insolvenz

Das Online-Seminar findet am 17.06.2026 statt.

Man soll ja den Teufel nicht an die Wand malen. Aber ein wenig Vorbereitung schadet nicht. Wird ein Großkunde zahlungsunfähig, sollte der Versorger schnell handeln, um eigene Ansprüche zu sichern.

Wir werfen mit Ihnen einen Blick auf mögliche Abläufe, die sich vor allem bei Gewerbekunden ergeben können.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Dienstleistersteuerung

Das Online-Seminar findet am 18.06.2026 statt.

Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern ist für viele Unternehmen essenziell. Doch wie sichern Sie als Auftraggeber Ihre Interessen effektiv ab, vor allem wenn der Dienstleistungsvertrag von dem Dienstleister gestellt wird? In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen praxisnahe juristische Grundlagen zur zielgerichteten Steuerung Ihrer Dienstleister – von der klaren Leistungsbeschreibung über die Regelung der Mitwirkungspflichten bis hin zur Vorbereitung eines reibungslosen Vertragsausstiegs. Auch Anpassungen der beauftragten Leistungen während der Laufzeit werden aus Auftraggeber-Sicht beleuchtet.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Gasnetze im Wandel

Das Online-Seminar findet am 23.06.2026 statt.

Die Transformation der Gasverteilernetze ist Gegenstand des Gesetzentwurfs zum „Gaspaket“
vom 20.04.2026. Für Gasnetzbetreiber ergeben sich daraus neue Planungspflichten, strenge
Verfahrensanforderungen und eine grundlegende Neuordnung der Kostentragung bei Netzanschlussstilllegungen.
Mit der Kostentragung hat sich auch das OLG Oldenburg Ende letzten
Jahres befasst und die bisherige Praxis, Stilllegungskosten vom Anschlussnehmer zu erheben,
für unzulässig erklärt. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und bis zur höchstrichterlichen
Klärung durch den BGH besteht Unsicherheit, wie mit aktuellen Stilllegungen umzugehen
ist. Dieses Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen,
die aktuelle Rechtslage und praktischen Handlungsempfehlungen für die Übergangsphase.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Aktueller Stand der CO2-Bepreisung

Das Online-Seminar findet am 24.06.2026 statt.

Die Beschaffungsphase für CO₂-Zertifikate per Auktionsverfahren steht unmittelbar bevor, für viele Vertragsverhältnisse ist aber noch nicht geklärt, welche Kosten im Zuge der Gaslieferung in Rechnung gestellt werden. Unsicherheiten, die jetzt ausgesessen werden, können sich im Jahr 2027 wiederholen und das wirtschaftliche Gesamtrisiko weiter erhöhen. Im Seminar geben wir einen aktuellen Überblick über den aktuellen rechtlichen Rahmen, wie der Gasversorger Kosten für Zertifikate in 2026 und 2027 weiterberechnen kann und welche Vorkehrungen bereits jetzt für den Übergang in den ETS 2 ab 2028 getroffen werden können.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Überblick und Ableitungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Online-Seminar findet am 30.06.2026 statt.

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll die regulatorischen Vorgaben für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors neu ordnen und das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Die vorgesehenen Änderungen stehen jedoch bereits im Mittelpunkt erheblicher energie-, europa- und verfassungsrechtlicher Diskussionen. Insbesondere die Abkehr von der bisherigen Systematik der 65-%-EE-Anforderungen zugunsten „technologieoffenerer“ Regelungen und einer stärkeren Fokussierung auf klimaneutrale Brennstoffe wirft zahlreiche regulatorische und praktische Fragen auf. Das Seminar beleuchtet die wesentlichen regulatorischen Neuerungen und Konfliktlinien des GModG sowie deren Auswirkungen auf Immobilienwirtschaft, Energieversorger, Stadtwerke und Projektentwickler.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

 

 

 

Folgende Themen werden regelmäßig angeboten und sind auch als Inhouse-Seminare möglich:

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns. 

Forderungsmanagement und Grundlagen der Zwangsvollstreckung

Im kleinteiligen Endkundengeschäft sind Energieversorger auf eine ressourcenschonende Zahlungsmotivation Ihrer Vertragskunden angewiesen. Mahnprozess und Sperrung der Versorgung sind die ersten Schritte, bergen aber nach einigen Anpassungen des gesetzlichen Rahmens in den letzten Jahren verschiedene Fallstricke. 
Welche Forderungen können kostensparend selbst eingetrieben werden, welche sollte man eintreiben lassen? Wie wird eine erfolgreiche Forderungsbeitreibung bestmöglich vorbereitet? Diese und andere energie- und zwangsvollstreckungsrechtlichen Fragen beantworten wir in Diskussion mit Ihnen im Rahmen des Online-Seminars. 

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

CO2-Zertifikate 2.0 – Weitergabe in Gas- und Wärmelieferverträgen

Da mit dem Jahr 2025 die Festpreisphase für CO₂-Zertifikate im nationalen Emissionshandel endet, stellt sich die Frage, wie für 2026 und die Zeit danach mit den Kosten für CO₂-Zertifikate umzugehen ist. Im Seminar geben wir einen aktuellen Überblick über den rechtlichen Rahmen des zukünftigen Zertifikatehandels, der ab 2026 im Rahmen des Preiskorridors und ab 2027 im EU-ETS-2 im „freien“ Versteigerungsverfahren erfolgen wird. Wir beleuchten die Möglichkeiten der Preis- und Vertragsgestaltung, um eine Weitergabe von CO₂-Kosten in Belieferungsverhältnissen mit Erdgas und Wärme sowohl in der Übergangsphase als auch im EU-ETS 2 sicherzustellen.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Endkundensperrung in Strom, Gas und Wärme

Im kleinteiligen Endkundengeschäft sind Energieversorger auf eine ressourcenschonende Zahlungsmotivation Ihrer Vertragskunden angewiesen. Mahnprozess und Sperrung der Versorgung sind die ersten Schritte, bergen aber nach diversen Anpassungen des gesetzlichen Rahmens verschiedene Fallstricke.

Wir stellen die Anforderungen vor, geben Tipps für die Ausgestaltung der erforderlichen unternehmensinternen Vorlagen und beantworten Ihre Fragen.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Energieabrechnung- Standards und Sonderfälle

Keine Jahresabrechnung gleicht der des Vorjahres. Zu häufig ändern sich Preisfaktoren, Erhebungsmechanismen, verpflichtende und freiwillige Rechnungsinhalte. Das EnWG enthält eine Vielzahl formeller Vorgaben, viele Umsetzungsdetails ergeben sich aber auch aus der konkreten Produkt- und Preisgestaltung und Nebeninformationspflichten, z.B. aus dem CO2KostAuftG. Wir geben einen Überblick über Mindestinhalte, Herausforderungen bei Separierung und gesetzgeberischen Änderungen oder Vorgaben der Rechtsprechung.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

24h- Lieferantenwechsel

Seit 06.06.2025 sind nach einer Verschiebung des Einführungszeitpunktes die neuen Marktprozesse zum 24h-Lieferantenwechsel umzusetzen. Durch die verkürzten Prozessfristen und den Wegfall der rückwirkenden Zuordnungsmöglichkeiten ist die rechtliche Einordnung der konkreten Belieferungssituation noch entscheidender, um Belieferungslücken und Klärungsfälle zu verhindern. Nach ersten Praxiserfahrungen frischen wir die zivilrechtliche Einordnung auf und diskutieren sich wiederholende Problemfälle.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Wärmeverträge - Bestand und Neuabschlüsse

Auf eine Aktualisierung der AVBFernwärmeV warten Wärmeversorger schon seit Jahren. Mit den Zeitplänen aus GEG und WPG ist vor allem wichtig, Flexibilität in der Vertragsgestaltung und der Anpassung an neue Erzeugungsformen zu schaffen. Aber kann in neuen Wärmeversorgungskonzepten die Novelle AVBFernwärmeV zur Grundlage gemacht werden? Wie geht man mit dem Bestand um? Welche Neuregelungen würden sich direkt auswirken, welche müssen durch den Versorger in Bestandsverträge eingebracht werden? Und wann ist der richtige Zeitpunkt für den Austausch einer unwirksamen Preisanpassungsformel? Diskutieren Sie mit uns die Auswirkungen in der Bestandsversorgung.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Dynamische Tarife im Vertrieb

Seit 01.01.2025 sind Unternehmen verpflichtet einen dynamischen Tarif anzubieten. Derzeit halten sich die Anfragen von Kunden noch in Grenzen, aber mit dem zunehmenden Einbau von intelligenten Messsystemen wird die Anzahl von Kundenanfragen steigen. Neben diesen gilt es aber auch auf Nachfragen von Verbraucherschützern und der BNetzA nach Ihrem Dynamischen Tarif vorbereitet zu sein. 

In unserem Online-Seminar gehen wir mit Ihnen die einzelnen Entscheidungsschritte, die bei der Gestaltung eines Dynamischen Tarifs bedacht werden müssen durch, damit Sie eine gute Antwort zu Ihrem Dynamischen Tarif haben und diesen weiterentwickeln können.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Energiewende mit den Kunden umsetzen – Embedded Finance

Embedded Finance steht für Finanzdienstleistungen, die von Unternehmen erbracht werden, die keine Finanzinstitute sind. Man kennt diese Modelle zum Beispiel vom Auto-Leasing. Wie kann ein Energieversorger „embedded finance“ für sich nutzen? 
Kunden stehen in der Energiewende vor großen Investitionen. Vielerorts sind PV-Pflichten für Gebäude verschärft worden. Wo kein Wärmenetz vorhanden oder geplant ist, ist der Bedarf an individuellen oder lokalen Wärmeerzeugungs-Lösungen groß. Nicht in jeder Produktschiene bietet sich aber ein kapitalintensives Contracting durch den Energieversorger an. Durch passgenaue Finanzierungsmöglichkeiten können Energieversorger dennoch attraktive Angebote vorhalten, ohne sich Risiken und Regulatorik aus dem Bankensektor aufzubürden. Mit unserer gebündelten Expertise aus dem Energie- und Bankensektor stellen wir Optionen vor und diskutieren sie mit Ihnen. 

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Der Großkunde ohne Lieferant – Ersatzversorgung und Übergangsversorgung

Großkunden, die ihren Lieferanten verlieren oder keine Anschlussverträge abschließen, bergen ein großes wirtschaftliches Risiko. In der untersten Netzebene ist der Ersatzversorger zur Kurzfristversorgung verpflichtet. Hier müssen risikobewusste Preise gewählt und die Prozesse eingehalten werden. In höheren Spannungs- und Druckebenen kann künftig der Grundversorger eine Entscheidung für oder gegen seine Versorgungspflicht treffen. Wir informieren Sie über Abläufe, die Grundzüge und Folgen der Entscheidung, und geben Tipps für Prozessabläufe für alle Netzebenen, die Ausfallrisiken minimieren.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Messstellenbetrieb im Fokus

Der Rollout intelligenter Messsysteme ist eines der wichtigen Dauerthemen der Energiewirtschaft der letzten Jahre, das zeigt nicht zuletzt die ständige Novellierung des MsbG mit der insbesondere die Rollpflichten fortwährend nachgeschärft werden- eine große Herausforderung für die grundzuständigen Messtellenbetreiber. Aber auch vertrieblich ist der Messtellenbetrieb nicht zu vernachlässigen, wird dieser doch über den kombinierten Vertrag vom Lieferanten im Verhältnis zum Kunden übernommen. Dies wird durch die nun festgelegten verpflichtenden Messtellenverträge der BNetzA nochmals verdeutlicht. Höchste Zeit also den Messtellenbetrieb und die daraus entstehenden Verpflichtungen und Haftungsrisiken zu beleuchten.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

BEHG Workshop

Mit Auslaufen der Festpreisphase im nationalen Emissionshandel nach BEHG besteht für Gaslieferanten zumindest bis zu einem Zeitpunkt, in dem der Wechsel in den EU-ETS 2 vollzogen ist und dort erste Zertifikatsmengen ohne „Zeitstempel“ erworben werden können, das Problem, dass eine Bestimmung des Kostenbestandteils CO2 vor dem jeweiligen Lieferjahr unmöglich wird.

Die Vereinbarung eines variablen CO2-Preises birgt rechtliche und wirtschaftliche/unternehmerische Risiken. Dennoch muss für Gaslieferverträge ab 2026 bereits jetzt eine unternehmerische Entscheidung getroffen werden, wie die entsprechende Vertragsregelung ausgestaltet werden soll.

Wir präsentieren Ihnen die bestehenden Handlungsoptionen für die Belieferung privater Letztverbraucher sowie großer Gewerbekunden für die Jahre 2026, 2027 und 2028, damit Sie die erforderliche unternehmerische Entscheidung zum Umgang mit CO2-Kosten treffen können. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche individuellen Entscheidungen am besten auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.

Dieser Workshop wird individuell auf Ihre Bedürfnisse und Fragen abgestimmt. Es gibt keine feste Agenda, stattdessen gestalten wir die Inhalte flexibel, um genau auf Ihre Themen und Ziele einzugehen.

Industriestrompreis – wann und wie?

Der geplante Industriestrompreis 2026 soll in 2026 umgesetzt werden: Mit Veröffentlichung der Eckpunkte des BDEW und anschließendem Bekanntwerden der Förderrichtlinie des BDEW werden die Parameter, wie etwa der Umfang der Förderung 50 % des jährlichen Stromverbrauchs, die Voraussetzungen für eine Beihilfefähigkeit oder die Anforderungen an Gegenleistungsmaßnahmen hervorgehen, nach und nach genauer abgesteckt. Für die Gewährung der Beihilfe wird eine Gegenleistung erwartet: Mindestens die Hälfte der Förderung soll in neue oder modernisierte Anlagen investiert werden, die einen messbaren Beitrag zur Senkung der Stromsystemkosten leisten. Für Industriekunde kann der Industriestrompreis Potentiale versprechen. Versorger werden hierdurch voraussichtlich keinen Umsetzungsaufwand haben, können Unternehmen aber künftig unterstützen. In dem Seminar geben wir einen kompakten Überblick über den aktuellen Stand der beihilferechtlichen und politischen Entwicklungen und besprechen bereits mögliche Vorbereitungshandlungen.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Überblick EnWG-Novelle 2025

Mehrere Gesetzgebungsverfahren mündeten im Jahr 2025 in einer – lange ersehnten - umfassenden EnWG-Novelle, die für Akteure der Energiewirtschaft verschiedenste Herausforderungen mit sich bringt. Wir besprechen mit Ihnen die wichtigsten Änderungen von „A“ - wie Absicherungspflicht – bis „Ü“ – wie Übergangsversorgung. 

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Energietarife nach der EnWG-Novelle

Das EnWG sieht eine Reihe von Pflichtversorgungstarifen vor. Mit der EnWG-Novelle im November 2025 wurde als Pendant zum dynamischen Tarif eine Angebotspflicht für Festpreisverträge in den § 41a EnWG für große Versorger aufgenommen. Das gesetzgeberische Verständnis von „Festpreis“ ist indes nicht gleichbedeutend mit den im Markt verbreiteten „Festpreisverträgen“ und lässt unter bestimmten Voraussetzungen auch Änderungen der Preisbestandteile zu, was auch Rückschlüsse auf die allgemeine Preisgestaltung zulässt.

Wir wollen uns daher im Seminar anschauen, was diese neue Festpreisverpflichtung tatsächlich umfasst; Wie diese Verträge gestaltet werden können und müssen; Und welche Ableitungen sich daraus für die allgemeine Preisgestaltung von Energielieferverträgen treffen lassen.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Kundenanlagen – Einordnung der Infrastruktur und Folgen

Die rechtliche Einordnung von Kundenanlagen im EnWG befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Anlass dafür waren wegweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und Bundesgerichtshofs, welche die die bisherige nationale Regelung als unionsrechtswidrig einstufen. Folge ist, dass die Abgrenzung von bislang unregulierten Kundenanlagen zu regulierten Netzen neu definiert wird – mit weitreichenden Folgen: Eine Einordnung als Netz begründet für Kundenanlagenbetreiber zahlreiche regulatorische Verpflichtungen sowie den Wegfall von Privilegierungen. Verschiebt sich die Grenze zwischen Energieanlagen und Netzebene, betrifft das auch die dann vorgelagerten Netzbetreiber. Für EVUs kann die Einordnung zudem vertriebliche Konsequenzen haben. Auch die EnWG-Novelle brachte nicht die erhoffte Rechtssicherheit, da nur für Bestandsanlagen ein Aufschub der Vorgaben für Energieversorgungsnetzen geregelt wurde. Für alle geplanten Projekte verbleibt die Rechtsunsicherheit. Wir besprechen mit Ihnen die Entwicklung in der Rechtsprechung und die aktuelle Auslegung der Kundenanlagenregelung nach der EnWG-Novelle, damit anschließend die Auswirkungen auf Planung und Regulierung der eigenen Projekte besser eingeschätzt werden kann.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

EU-Data Act

Der sog. Data Act wurde am 12. September 2025 EU-weit anwendbares Recht. Diese „Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“ (EU-Data Act) verfolgt das Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen künftig Daten mehr und besser nutzen zu können. Auch für die Akteure der Energiewirtschaft – ob Energieversorger, Netzbetreiber, Messtellenbetreiber, Anlagenbetreiber oder Anbieter von HEMS -Lösungen - entstehen hierdurch unterschiedliche Herausforderungen und Chancen. Die optimierte und strategische Verwendung von Daten wird künftig erheblichen Einfluss auf die Positionierung im Energiemarkt haben. In unserem Grundlagenseminar verschaffen wir einen Überblick über Zielsetzung und Regelungen des EU-Data Acts sowie dessen konkrete Auswirkung auf Ihr Energie-Unternehmen. Das Seminar richtet sich insbesondere an Führungskräfte sowie Mitarbeitende der Fachabteilungen mit Schwerpunkt oder Anknüpfungspunkten zu den Themen Datenmanagement, Digitalisierung und IT.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Atypische Kunden in der Pflichtversorgung: Geht mehr als die reguläre Grund- und Ersatzversorgung?

Die Funktion als Grund- und Ersatzversorger bringt umfangreiche rechtliche Verpflichtungen mit sich, deren Risikopotenzial durch eine immer stärker segmentierte Kundschaft (insbesondere Prosumer) kontinuierlich zunimmt. Für diese Kunden lässt der gesetzliche Rahmen Abweichung von der regulären Grund- und Ersatzversorgung zu. In unserem Fachseminar vermitteln wir praxisbewährte Ansätze und konkrete Werkzeuge, mit denen sich rechtliche Risiken gezielt begrenzen und wirtschaftliche Spielräume erweitern lassen.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Leitungsrecht des Netzbetreibers

Für die Energieversorgung ist bedarfsgerecht ausgebautes Leitungsnetz unabdingbar. Daher stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Netzbetreiber eigentlich einen Anspruch darauf hat dafür öffentliche oder private Grundstücke zu nutzen? Welche gesetzlichen Grundstücksbenutzungsrechte bestehen, was gilt für öffentliche Verkehrswege und -flächen und wann ist eine privatrechtliche Vereinbarung oder eine dingliche Sicherung erforderlich? Und wie können Netzbetreiber ihr Recht auf Grundstücksbenutzung und Eigentumssicherung in der Praxis durchsetzen?

Das schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen in unserem Seminar Leitungsrecht des Netzbetreibers an.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Der Umgang mit zahlungsauffälligen Kunden vor und in der Insolvenz

Man soll ja den Teufel nicht an die Wand malen. Aber ein wenig Vorbereitung schadet nicht. Wird ein Großkunde zahlungsunfähig, sollte der Versorger schnell handeln, um eigene Ansprüche zu sichern.

Wir werfen mit Ihnen einen Blick auf mögliche Abläufe, die sich vor allem bei Gewerbekunden ergeben können.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Grund- und Ersatzversorgung im Licht des 24h-LFW

Grund- und Ersatzversorgung sind inzwischen zwei sehr unterschiedliche Versorgungsverhältnisse, nicht nur bei der Preisgestaltung. Nicht immer ist die Einordnung betroffener Kunden einfach, manche Fehler fallen zu spät auf und führen zu organisatorischem und wirtschaftlichem Mehraufwand. Mit der Einführung des 24h LFW zum 06.06.2025 wird der korrekten Einordnung in Grund- und Ersatzversorgung auf Grund der unterschiedlichen Kündigungsfristen und der zukünftig fehlenden rückwirkenden Anmeldemöglichkeiten eine verstärkte Bedeutung zukommen.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Preisanpassungen Strom und Gas

Preisanpassungen sind sicherlich einer der Dauerbrenner für Energieversorger. So gibt es doch kein Jahr ohne Veränderung, Wegfall oder Einführung von Preiskomponenten. Wir besprechen mit Ihnen die rechtlichen Grundlagen der Preisanpassung und die jeweiligen jahresspezifischen Besonderheiten der Preisanpassung in Strom und Gas.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Vertragsgestaltung im Wärme-Contracting

Eine zukunftssichere, wirtschaftliche und nachhaltige Wärmeversorgung ist das Ziel, der Weg dahin ist noch immer unsicher. Das Wärme-Contracting rückt zunehmend in den Mittelpunkt, um Kund*innen trotz rechtlicher und regulatorischer Unsicherheit Lösungen zu bieten. Ist im Einzelfall die Entscheidung über die passende Wärmequelle mit den Kund*innen gefallen, schließen sich insbesondere im Rahmen der Vertragsgestaltung weitere Fragen an. Wie werden die Preise gerichtsfest kalkuliert und angepasst? Wie lässt sich Eigentum an Anlagen vertraglich absichern? Und welche Vertragslaufzeiten und Endschaftsregelungen sind marktüblich und rechtssicher abbildbar?

Antworten auf diese und weitere Fragen zu allen wesentlichen Aspekten des Wärme-Contractings erhalten Sie in unserem Seminar.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Werbung in der Energiewirtschaft - Zwischen Absatzerfolg und Abmahnung

Im Alltag der Energieversorger spielen unlautere Handlungen von Konkurrenten noch immer eine große Rolle. Ob es der Haustürvertreter ist, der unter Angabe einer falschen Unternehmenszugehörigkeit versucht, einen Vertrag abzuschließen oder es Produkt- und Preisangaben eines angepriesenen Energieproduktes sind; die Bandbreite unlauterer Handlungen ist groß. Wann könnten Sie gegen einen Wettbewerber vorgehen? Welche Werbeaussagen dürfen Sie selbst als Energieversorger tätigen? Inwieweit können Werbeaussagen zum Vertragsinhalt werden und vom Versorger unbeabsichtigte Vereinbarungen nach sich ziehen? Diese und weitere Aspekte beantworten wir im Rahmen dieses Seminars.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Fallstricke in der Wärmeversorgung umgehen

Die Wärmeversorgung gerät immer stärker in den Fokus von Verbraucherschützern und Gerichten. Viele Eskalationen beruhen auf Fehlern, die im Lebenszyklus eines Wärmekunden auftreten. Wir gehen mit Ihnen die Eckpunkte des Versorgungsverhältnisses durch und geben Tipps zur Vermeidung und Optimierung der Abwicklung, um Reibungsverluste zu reduzieren.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Energiepreise zukunftsfähig gestalten

Steigende Kosten, volatile Energiemärkte und sich wandelnde gesetzliche Vorgaben erschweren eine rechtssichere und zugleich wirtschaftlich tragfähige Preisgestaltung. Energieversorger stehen vor der Aufgabe, Preisanpassungsmechanismen zu entwickeln, die sowohl das eigene Risiko dynamischer Marktveränderungen begrenzen als auch die notwendige Transparenz gegenüber den Kunden gewährleisten – und dabei idealerweise kein Sonderkündigungsrecht auslösen.

In unserem Online-Seminar zeigen wir die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, Gestaltungsspielräume und Best-Practice-Lösungen für Preisgestaltung und -anpassung in Energiepreisverträgen auf.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

Hausverwaltung im Vertrag

Bündelverträge über Hausverwaltungen sind gängige Praxis und ermöglichen die Belieferung einer Vielzahl von Objekten über eine einheitliche Kommunikation.
Allerdings kommt es immer wieder zu Unklarheiten darüber, wann der Verbrauchermaßstab gilt und wann nicht, wer tatsächlich Schuldner der Forderungen ist, wie Folgeprozesse (insb. Sperrprozesse) gesteuert
werden und – schlimmstenfalls – ob bei wessen Insolvenz unmittelbare Verluste drohen. Wir gehen mit Ihnen die Besonderheiten durch, die beim Vertragsabschluss über Hausverwaltungen Berücksichtigung finden müssen und wo Fallstricke drohen und wie diese umgangen werden können.

Details finden Sie in der anliegenden Agenda.

KI-Workshops mit der bracketlab GmbH

In Kooperation mit der bracketlab GmbH bietet Schalast praxisnahe Workshops zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) an â€“ speziell für Geschäftsführer und IT-Leiter, die ihre Organisation sicher und zukunftsorientiert im Umgang mit KI aufstellen möchten. 

Seit dem 2. Februar gilt die EU-KI-Verordnung. Unternehmen stehen nun vor der Aufgabe, sicherzustellen, dass KI-Anwendungen rechtssicher und effizient eingesetzt werden. 

Die Workshops finden jeden Dienstag 18 bis 19 Uhr statt und vermitteln kompakt und praxisorientiert, wie Führungskräfte KI verantwortungsvoll und strategisch nutzen können. 

Workshop-Inhalte 

  • Erfolgsfaktoren für KI-Projekte und Voraussetzungen für nachhaltige Umsetzung
  •  Generative KI-Anwendungen mit echtem Mehrwert im Unternehmenskontext
  • Strukturen zur Förderung von KI-Ideen und Innovationskultur
  • Bewertung und Priorisierung von Projekten mittels Prototypen
  • Regulatorische Anforderungen und Umsetzung des EU-AI-Act 

Nach Abschluss des Workshops erhalten alle Teilnehmenden ein Zertifikat als KI-Beauftragte. Die Teilnahme am Workshop sowie die Ausstellung des Zertifikats sind für Sie kostenfrei! 

Melden Sie sich hier zum nächsten Workshop an. 

Rechtliche Grundlagen im Influencer Management

Social Media ist ein dynamischer Markt, in dem sich rechtliche Rahmenbedingungen ständig weiterentwickeln. Für Agenturen, Unternehmen und Influencer selbst ist es daher essenziell, sich über die geltenden Vorschriften im Klaren zu sein – sei es zur Kennzeichnungspflicht, Vertragsgestaltung oder Haftungsfragen. Um hier fundiertes Wissen zu vermitteln, bieten wir ab sofort individuelle Workshops zu den rechtlichen Aspekten des Influencer Managements an.

Die Workshops werden von unseren Partnerinnen Dr. Diana Grün und Inga Rau durchgeführt, die langjährige Erfahrungen in der Beratung von Influencern und ihrem Management vorweisen können.

Für wen sind die Workshops geeignet?

Unsere Workshops richten sich an Agenturen, Unternehmen und Content Creator, die ihre rechtliche Sicherheit stärken möchten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bitte wenden Sie sich an diana.gruen@schalast.com oder inga.rau@schalast.com.

Labour Lunch

Das Arbeitsrechtsteam von Schalast lädt regelmäßig zu praxisnahen Veranstaltungen ein, die aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Fragestellungen im Arbeitsrecht aufgreifen. Die konkreten Themen legen wir meist kurzfristig fest – so garantieren wir, dass wir tagesaktuelle Entwicklungen und relevante Praxisfragen in den Fokus rücken.

Anstehende Termine

  • Arbeitsrecht Frühstück in Präsenz: 24.06.2025 um 8.30 Uhr
  • Online Labour Lunch: 24.09.2025 um 12.30 Uhr
  • Online Labour Lunch: 11.12.2025 um 12.30 Uhr

Gerne können Sie sich jederzeit bei hamburg@schalast.com zu den kostenlosen Veranstaltungen anmelden.

Interne Untersuchung von Compliance-Verstößen – Executives Seminar für Geschäftsleitung oder Aufsichtsrat

Interne Untersuchung von Compliance-Verstößen – Executive Seminar für Geschäftsleitung oder Aufsichtsrat

Was ist zu tun, wenn ein Compliance-Verstoß droht oder bereits eingetreten ist, zum Beispiel ein Hinweisgeber einen (vermeintlichen) Regelverstoß meldet, eine Behörde Ermittlungen aufnimmt oder die Staatsanwaltschaft vor der Tür steht? Trotz Compliance-Management-Systemen und weiterer Vorsorge können Compliance-Verstöße nicht vollständig verhindert werden.

In diesem Workshop am 28. April 2025 beleuchten wir die Pflichten von Geschäftsführung und Aufsichtsorganen, wenn der Ernstfall eintritt. Anhand von realen Beispielen aus jüngster Vergangenheit, besprechen wir die wichtigsten Maßnahmen zur Sachverhaltsklärung sowie typische Herausforderungen und Fallstricke. Denn eine gesicherte Informationsbasis ist der Ausgangspunkt für effektives Krisenmanagement und Krisenbewältigung. Schließlich zeigen wir, wie eine sorgfältige Vorbereitung den Umgang mit der Krisensituation im Ernstfall erleichtern kann.

Der Workshop wird von unserem Partner Philipp von Ploetz durchgeführt, der über langjährige praktische Erfahrung bei der Durchführung interner Untersuchungen verfügt.

Für wen ist der Workshop geeignet?

Dieser Workshop richtet sich vorrangig an die Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane von Unternehmen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bitte wenden Sie sich an philipp.ploetz@schalast.com.