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JUVE berichtet über Verfahren zu Mindestbeförderungsentgelten – Schalast berät Taxi München eG

30.07.2026

Im Wettbewerb zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr kann das vom Gesetzgeber intendierte level playing field insbesondere dann hergestellt werden, wenn es einen fairen Preiswettbewerb zwischen den verschiedenen Formen des Gelegenheitsverkehrs gibt. Denn dieser existiert aktuell zumeist nicht: Taxen sind im Pflichtfahrgebiet an die Taxitarife gebunden, die von der Kommune festgesetzt werden, während Mietwagen keiner Preisregulierung unterliegen und den Preis nach oben aber vor allem auch nach unten frei festlegen können. Was für den Verbraucher kurzfristig gut aussieht, führt langfristig zu wettbewerblichen Verkrustungen, da nach Verdrängung der Wettbewerber deutlich höhere Preise verlangt werden können. Kommunen haben jedoch seit einigen Jahren die Möglichkeit, Mindestbeförderungsentgelte, kurz MBE, nach § 51a PBefG festzusetzen. Das Mittel der Wahl zur Umsetzung ist die Allgemeinverfügung. Von der Möglichkeit, MBE festzusetzen, machen zunehmend mehr Kommunen Gebrauch: Leipzig, Köln, Heidelberg, Essen oder München. Im Zusammenhang mit den bundesweit geführten Verfahren zu Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen berichtet JUVE über aktuelle Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und die laufenden Verfahren in verschiedenen Städten. Im beim Verwaltungsgericht München anhängigen Verfahren wird die Taxi München eG von einem Schalast-Team um Dr. Lars Maritzen (Wettbewerbsrecht & Regulatory/Düsseldorf), Christoph Just (Öfftl. Wirtschaftrecht/Frankfurt am Main) und Henrik Oltersdorf (Wettbewerbsrecht & Regulatory/Düsseldorf) beraten und kämpft dort für den Erhalt der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München.

Den vollständigen Beitrag von JUVE finden Sie hier