Anbieter von internetbasierten Kommunikations-Apps, sogenannten OTT-Kommunikationsdiensten, unterlagen in der Vergangenheit in der EU lediglich dem allgemeinen Recht. Dies änderte sich zum 21. Dezember 2020. Seitdem gelten EU-weit weitgehendgleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Anbietern von OTT-Diensten und traditionellen Telekommunikationsanbietern. Anbieter von OTT-Diensten müssen nun eine ganze Reihe neuer regulatorischer Anforderungen erfüllen oder es drohen hohe Bußgelder. Die neue Regulierung hat globale Reichweite.
Der neue Rechtsrahmen betrifft – unabhängig von seinem eingetragenen Geschäftssitz – jedes Unternehmen, das seine Dienste in der EU anbietet. Diese Website, die von der deutschen Kanzlei Schalast Rechtsanwälte im Rahmen einer internationalen Multilaw-Initiative betrieben wird, richtet sich an Anbieter von OTT-Kommunikationsdiensten, sowie an alle anderen an der Thematik interessierten Personen. Sie soll als Informationsquelle dienen, aktuelle Nachrichten liefern und betroffenen Unternehmen eine Hilfestellung geben, um die komplexen Gewässer der OTT-Regulierung sicher zu durchqueren.
Das GEREK veröffentlicht einen umfassenden Bericht über OTT-Dienste und ermutigt die EU-Gesetzgeber, den rechtlichen Rahmen zu überarbeiten, um OTT-Dienste in das Regulierungsrecht aufzunehmen.
Die EU-Kommission schlägt eine neue Richtlinie zur Regulierung elektronischer Kommunikation vor.
Das Europäische Parlament und der Rat verabschieden den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation als Richtlinie (EU) 2018/1972.
Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Einstufung von SkypeOut als elektronischen Kommunikationsdienst unter dem alten Rechtsrahmen.
Der Europäische Gerichtshof lehnt die Einstufung von Gmail als elektronischen Kommunikationsdienst nach dem alten Rechtsrahmen ab.
Das GEREK startet eine Untersuchung zu OTT-Parametern mittels eines EU-weiten Fragebogens.
Die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation müssen im nationalen Recht der EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt sein und in Kraft treten.
Die TKG-Novelle tritt in Deutschland in Kraft. OTT-Anbieter werden erstmals telekommunikationsrechtlich reguliert.
Diese Homepage wird von der deutschen Kanzlei Schalast Rechtsanwälte als Leiter einer internationalen Expertengruppe von auf OTT-Regulierung spezialisierten Kanzleien betrieben. Die Expertengruppe wurde unter dem Dach von Multilaw, einem globalen Netzwerk unabhängiger Kanzleien, gegründet. Wir beraten Mandanten in allen Fragen der OTT-Regulierung in der Europäischen Union und darüber hinaus. Diese Website wurde erstellt, um OTT-Anbietern wie auch der interessierten Öffentlichkeit einen umfassenden Überblick über den rechtlichen Rahmen zu geben, in dem sich OTT-Anbieter bewegen.
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OTT-ANALYSE-TOOL
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